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Rede vom 03.03.2010

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Plenum.

Florian Rentsch (FDP):

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich glaube, dass Kollegin Wolff sehr gut die Position zusammengefasst hat, die in diesem Fall die Kollegen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Freien Demokraten teilen, nämlich dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Einstieg in den Versuch ist, mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. Herr Kollege Wilken hat gerade ein bisschen den Finger in die Wunde gelegt bei der Frage, ob das, was dort vereinbart worden ist, ausreichen wird. Ich will es für die vielen Schülerinnen und Schüler, die wir heute hier im Landtag haben, sagen: Es geht bei diesem Vertrag darum, dass wir nicht mehr möchten, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und nicht nur da!)

– aber vor allen Dingen dort – Werbeprodukte platziert werden, die dort nicht als Werbung erkennbar sind. Wenn also z. B. in einer Fernsehserie der Schauspieler ein Markenprodukt trinkt oder ein Auto einer bestimmten Marke fährt und es eine Verbindung zwischen der Firma gibt, die diese Produkte herstellt, und der Firma, die diese Filme herstellt, dann ist das unseres Erachtens ein Problem.

Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Versuch, auf diese Diskussion Einfluss zu nehmen. Ich glaube, dass der Einstieg deshalb richtig ist. Ich gestehe aber, dass die Aussagen von Herrn Dr.Wilken nicht so weit von meiner Position entfernt sind.

(Wolfgang Greilich (FDP): Was?)

– Ich habe eigentlich gedacht, das erzeugt mehr Aufsehen.
– In der Sache kann man aber klar fragen, ob es ausreicht, was wir hier machen.

Ich gebe zu, dass die Anhörung und auch die Äußerungen der Intendanten ein bisschen den Eindruck erweckt haben, wir sind aus Sicht der Intendanten gerade einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Man kann auch der Meinung sein, dass es hier eine Wettbewerbsverzerrung in dem Sinne gibt, dass der private Rundfunk sich ausschließlich durch Werbung finanziert und der öffentlichrechtliche Rundfunk das große Privileg hat, durch Gebührengelder finanziert zu werden.

Ja, ich glaube schon, dass wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr erwarten können, als wir das in den letzten Jahren an einigen Stellen gesehen haben. Denn man kann einmal darüber diskutieren, warum das Nachmittagsprogramm im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Niveau her so heruntergesackt ist. Das liegt hauptsächlich daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht hat, mit bestimmten Sendungen Quote zu erzielen, um Werbezeiten besser verkaufen zu können.

Deshalb glaube ich, wir werden bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag genau hinschauen müssen, was passiert, ob er denn die Wirkung entfaltet, die wir wollen: einerseits mehr Transparenz, andererseits die Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung. Gleichzeitig wollen wir auch nicht überreagieren.

Deshalb ist dieser Vertrag ein richtiger Einstieg in diese Debatte. Ich glaube, dass wir deshalb auch mit gutem Gewissen zustimmen können. Wir bedanken uns bei der Staatskanzlei für die Verhandlungen in dieser Frage. Sie hat uns aus meiner Sicht gut vertreten und auch das Parlament gut informiert. Vielen Dank an Staatsminister Grüttner. Das war eine sehr freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Regierung.

Ich sage aber auch, wir werden weiterhin sehr kritisch auf dieses Verfahren schauen, weil wir als Freidemokraten schon der Auffassung sind, dass Wettbewerbsverzerrung oder Anreize zur Wettbewerbsverzerrung auf jeden Fall vermieden werden müssen. Deshalb werden wir spätestens in zwei Jahren diesen Sachverhalt neu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)