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Rede vom 28.04.2010

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Äußerung des Abg. Irmer

Plenum.

Florian Rentsch (FDP):

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das Grundgesetz normiert in Art. 4 im ersten Absatz: „Die Freiheit des Glaubens – –

(Unruhe)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Herr Kollege Rentsch, entschuldigen Sie bitte ganz kurz. – Ich würde Sie alle bitten, Ihre Plätze einzunehmen und die Unruhe im Saal einzustellen. Herzlichen Dank.

Florian Rentsch (FDP):

Art. 4 normiert in seinem ersten Absatz: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ In Abs. 2 sagt das Grundgesetz: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Meine Damen und Herren, für uns Liberale ist dieses Grundgesetz, für das viele Liberale in diesem Land gekämpft haben, Grundlage unserer Arbeit. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass dies so ist.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich darf für meine Fraktion sagen, ebenso wie Herr Kollege Wagner dies für die CDU erklärt hat, dass wir die Aussagen des Kollegen Irmer für grundlegend falsch halten, dass wir auf der anderen Seite aber auch sagen: Ja, wir sind froh, dass Herr Irmer sich heute von diesen Aussagen distanziert hat. Er hat gesagt, sie waren falsch, und er entschuldigt sich dafür. Meine Damen und Herren, auch das muss hier klar unterstrichen werden.

Gerade ist bei dieser Debatte, die zu Recht geführt wird, etwas passiert, was ich nicht verstehe. Ich glaube schon, dass, wenn ein Abgeordneter in diesem Hause in seiner Funktion als Legislative eine solche persönliche Erklärung mit einer Entschuldigung abgibt, dieses Parlament diese Worte auch ernst nehmen sollte. Das tun wir.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass neben der Diskussion, wie man Integrationspolitik macht, in diesem Haus kein Zweifel daran besteht, dass die Landesregierung, die nun eben von den Fraktionen CDU und FDP getragen wird, in einer vorbildlichen Art und Weise für unser Bundesland Integrationspolitik macht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich sage das ausdrücklich, weil Herr Kollege Hahn heute mit Sicherheit die Chance ergriffen hätte, seine Arbeit darzustellen, und weil er diese Integrationsarbeit auch mit sehr viel persönlicher Verve, mit Engagement und Begeisterung macht. Es ist kein Geheimnis, dass es, wenn solche Äußerungen in der Öffentlichkeit diskutiert werden, nicht lange dauert, bis im Integrationsministerium unseres Bundeslandes E-Mails oder Anrufe von Muslimen kommen, die sich von diesen Aussagen diskreditiert fühlen. Dafür habe ich auch völliges Verständnis.

Ich will in dieser Debatte aber klar feststellen: Auch wenn man hier einen solchen Tatbestand diskutiert, muss für niemanden in diesem Bundesland ein Zweifel daran bestehen, dass CDU und FDP von ihrer aus meiner Sicht wirklich vorbildlichen Integrationspolitik, die es kaum in einem anderen Bundesland in diesem Umfang und mit dieser Energieleistung gibt, nicht ablassen werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich glaube, es muss uns allen um ein Miteinander der verschiedenen Religionen in unserem Bundesland gehen, so wie es uns das Grundgesetzt letztendlich auch vorgibt, und wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieses Miteinander gelingt. Meine Damen und Herren, das ist unser Auftrag, und diesem Auftrag kommen CDU und FDP wie auch die Kollegen mit Sicherheit nach.

Wer sich wie Herr Irmer entschuldigt, muss rein logisch vorher darüber nachgedacht haben, dass er einen Fehler gemacht hat.

(Zuruf von der LINKEN: Ja!)

Dieser Denkprozess ist von uns zu begrüßen; er war aber auch überfällig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)